An bekannten Schwulentreffpunkten provozierte ein Schweizer Polizist Schwule um ihnen dann Strafen wegen „Erregung öffentlichen Ärgernisses“
aufzubrummen.
Nicht weit von Zürich, in einem Waldstück, das als Schwulentreffpunkt bekannt ist, wurde Hr. M. auf einen Mann aufmerksam, der Interesse erkennen ließ. Da M. gehbehindert ist und dem Mann nicht in den Wald folgen konnte, griff er sich ans Genital um sein Einverständnis zu bekunden. Darauf hin zückte der andere Mann seine Polizeimarke und wollte 300 Franken Strafe wegen „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ einheben. M. weigerte sich, da er diese Vorgangsweise als Polizeiwillkür ansah und es auf eine Klage ankommen ließ. Das Bezirksgericht gab ihm nun Recht und sprach ihm auch noch eine Entschädigung von 1.200 Franken zu. Begründung des Richters: "Um öffentliches Ärgernis zu erregen, braucht es eine Öffentlichkeit". Hr. M. habe sich so verhalten, wie es an diesem Ort zu erwarten war und habe annehmen können, dass der Polizist an Sex interessiert sei. Zudem ließ er den Polizisten wissen, dass er diese Vorgangsweise nicht gut heißen könnte und regte eine interne Untersuchung durch die Polizeidienstaufsicht an, ob sich das Verhalten des Polizisten mit der Würde der Polizei verträgt.
# posted by Queer - Denker @ 2:24 PM